Kategorie 'Offen' (geringes Risiko):
In dieser Kategorie wird Sicherheit durch einen Mindestbestand an Regeln, Betriebsbeschränkungen, Industrie-Standards gewährleistet , und die Verpflichtung, bestimmte Funktionalitäten aufzuweisen.
Durchsetzung wird hauptsächlich von der Polizei durchgeführt. Aus diesem Grund zielen die Vorschläge darauf, eine Reihe von Einschränkungen für den Betrieb von Drohnen zu beschreiben, ohne Vorlage einer regulatorischen Belastung oder Einschränkung innovativer Anwendungen, aber gleichzeitig die Sicherheit für alle Dritten (Personen und Sachen) zu gewährleisten.
Beispielsweise 'Open' Kategorie Betrieb erfordert einen ständigen Sichtkontakt mit der Drohne, Gewicht von weniger als 25 kg, Flug der Drohne unter 150 Meter Höhe und das Konzept der Geo Begrenzung. Geo Begrenzung ist das Konzept, den Drohnen- Zugang zu begrenzen durch Benennung von Bereichen, in denen die Drohnen-Software und / oder -Hardware den Einflug versagt, auch wenn der Pilot, ohne Absicht, die Drohne instruiert hineinzufliegen.
Vorschlag 5: 'Offen' Kategorie Geschäftsbetrieb ist ein Betrieb mit kleinen Drohnen unter direkter visueller Sichtlinie mit einem MTOM4 von weniger als 25 kg, betrieben im sicheren Abstand zu Personen auf dem Boden und getrennt von anderen Luftraum- Benutzern.
Vorschlag 6: Um unbeabsichtigten Flug außerhalb sicherer Gebiete zu verhindern und um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erhöhen, wird vorgeschlagen, Geo Begrenzung (Bereiche, in denen Drohnen durch Software-Design oder auf andere Weise gehindert werden zu fliegen) und Identifikation für bestimmte Drohnen und Betriebsgebiete zu verlangen.
Vorschlag 7: Um Sicherheit, Umweltschutz und den Datenschutz zu gewährleisten, können die zuständigen Behörden Festlegungen treffen für: '
Vorschlag 8: Standards für die Identifikation und die Geo Begrenzungs- Funktionen werden durch die Agentur gebilligt und könnten in den Marktregeln, referenziert werden, um sicherzustellen, dass die Mehrheit der Verbraucher Produkte mit diesen Normen übereinstimmt und um die Harmonisierung auf technischer Ebene zu gewährleisten.
Dies ermöglicht Herstellern, eine angemessene Ausrüstung zu entwickeln und die Einhaltung dieser Standards zu erklären.
Vorschlag 9: Die Agentur wird ein allgemein zu verwendendes Datenformat (zB für Kartendaten) definieren, das verwendet werden sollte, um die Informationen in einer offenen Web-Oberfläche zur Verfügung zu stellen.
Diese Informationen könnten durch Diensteanbieter zur Verfügung gestellt werden, über eine Smartphone-App genutzt, oder direkt in die Drohne hochgeladen werden.
Vorschlag 10: Hersteller und Importeure von Drohnen müssen die geltenden Produktsicherheitsrichtlinien5 erfüllen, und müssen Informationen erteilen, um potenzielle Kunden auf Betriebsbe schränkungen für die Kategorie "offen" hinzuweisen. Die Marktordnung wird für kleinere Drohnen gültig sein und eine obere Schwelle muss festgelegt werden.
Vorschlag 11: Grundlegende Anforderungen für die vorgesehene allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie und damit verbundene Standards werden mit der Beteiligung der Agentur entwickelt, die die Festlegung der Sicherheitsmerkmale (z.B. kinetische Energie, Leistung, Eigenschaften, Verlust von Link-Fähigkeit) für die Kategorie und Unterkategorie der Drohne beinhaltet.
Vorschlag 12: Jeglicher Drohnenbetrieb in der Kategorie "offen" muss innerhalb der festgelegten Einschränkungen durchgeführt werden:
Vorschlag 13: Für jeden Drohnen Betrieb von mehr als 50 m über dem Boden, ist Grund Luftfahrt Bewusstsein für den Piloten erforderlich.
Vorschlag 14: Erstellen von drei Unterkategorien der Kategorie "offen":
Vorschlag 15: Zusätzliche Anforderungen an CAT A0: "Toys" und "Mini-Drohnen" <1 kg:
Jede Drohne die als Spielzeug oder Consumer-Produkt mit einer Masse unter 1 kg verkauft wird, sollte mit den geltenden Produktsicherheis-Richtlinie übereinstimmen, und muss so Leistungsbegrenzt sein, dass der Flug unter 50 m über dem Boden und der lokale Betrieb gewährleistet sind oder alternativ Einrichtungen aufweisen, die Höhe automatisch zu begrenzen und den genehmigten Luftraum einzuhalten.
Der Betrieb muss unter 50 m über dem Boden durchgeführt werden.
Vorschlag 16: Zusätzliche Anforderungen für CAT A1: 'Sehr kleine Drohnen' <4 kg:
Jede Drohne die als Konsumgut verkauft wird, das schwerer als 1 kg ist muss der anzuwendenden allgemeinen Produktsicherheit Richtlinie entsprechen, und muss Vorkehrungen aufweisen, um den Luftraum automatisch zu begrenzen und die automatische Identifikation zu ermöglichen.
Drohnen, die in den "begrenzten Drohne Zonen" fliegen, müssen die Fähigkeit der automatischen Identifikation und der Geo Begrenzung auf dem aktuellsten Stand aktiviert haben.
Für jede Operation in mehr als 50 m über dem Boden, muss der Pilot Grund Luftfahrt Bewusstsein haben.
Alle Fehler, Störungen, Defekte oder anderen Ereignisse, die zu schweren Verletzungen oder Todesfällen jeglicher Person führen, müssen gemeldet werden.
Vorschlag 17: Zusätzliche Anforderungen an CAT A2: 'Kleine Drohnen' <25 kg
Jede Drohne, die als Konsumgut verkauft wird, das schwerer ist als 4 kg, muss der anzuwendenden allgemeinen Produktsicherheit Richtlinie entsprechen, und muss Vorkehrungen aufweisen, um den Luftraum automatisch zu begrenzen und die automatische Identifikation zu ermöglichen.
Betrieb für Drohnen in der "offenen" Kategorie mit einer Startmasse von über 4 kg in den 'beschränkt Drohne-Zonen' ist nicht erlaubt.
Für Betrieb in Flughöhen von mehr als 50 m über dem Boden, muss der Pilot das Grund Luftfahrt Bewusstsein haben.
Alle Fehler, Störungen, Defekte oder andere Ereignisse, die zu schweren Verletzungen oder Todesfällen jeglicher Person führen, müssen der Agentur gemeldet werden.
Vorschlag 18: In speziellen Bereichen kann Betrieb von Drohnen (oder Modellen) in der Kategorie "offen" gemäß den von der zuständigen Behörde festgelegten Bedingungen und Verfahren durchgeführt werden
Vorschlag 19: Gefesselte Flugzeuge bis zu einer Masse von 25 kg oder einem definierten Volumen für Flugzeuge leichter als Luft können in der Kategorie "offen" betrieben werden, außerhalb 'keine Drohne Zonen ", unterhalb von 50 m über dem Boden oder Wasser, oder in dedizierten Bereichen, über die andere Luftraumnutzer benachrichtigt werden (NOTAM).
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